ZF Zulassungsservice Fanderl Zum Login

Stand: September 2026

Datenschutzerklärung

1. Verantwortlicher

Markus Fanderl, An der Weisach 12, 91475 Lonnerstadt
Telefon: 0177 5051974
E-Mail: markus-fanderl@t-online.de

2. Aufruf der Website und Protokolldaten

Beim Aufruf verarbeitet der Hosting-Anbieter technisch erforderliche Verbindungsdaten, insbesondere IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, übertragene Datenmenge, Referrer und Browserinformationen. Die Verarbeitung dient dem sicheren und störungsfreien Betrieb gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sicherheitsprotokolle werden nur so lange gespeichert, wie dies für Fehleranalyse und Abwehr erforderlich ist.

3. Login und Benutzerkonten

Für berechtigte Mitarbeitende und Portalnutzer verarbeiten wir Kontaktdaten, Rollen, Loginzeitpunkte, fehlgeschlagene Anmeldeversuche und technisch erforderliche Sitzungsdaten. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO sowie bei Beschäftigten § 26 BDSG. Das Login verwendet ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Eine Werbe- oder Reichweitenmessung findet nicht statt.

4. Zulassungsaufträge und Kundenportal

Zur Durchführung von Zulassungsaufträgen verarbeiten wir insbesondere Kunden- und Kontaktdaten, Anschriften, Fahrzeug- und Kennzeichendaten, FIN, eVB- und Reservierungsangaben, Vollmachten, Dokumente, Termine, Gebühren, Zahlungsstatus, Übergabeinformationen und auftragsbezogene Kommunikation. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten beruhen auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

5. Empfänger

Daten werden nur auftragsbezogen und soweit erforderlich an Zulassungsbehörden, beauftragte Zulassungsdienste, Schilderpartner, Versicherungs- oder Zahlungsdienstleister sowie vertraglich gebundene IT- und Hosting-Dienstleister übermittelt. Partner erhalten nur den für ihre Aufgabe erforderlichen Datensatz. Übermittlungen werden protokolliert.

6. Dokumente, OCR und digitale Übergaben

Hochgeladene Dokumente werden geschützt gespeichert und nur entsprechend der Benutzerrolle zugänglich gemacht. Eine OCR-Verarbeitung wird erst aktiviert, wenn ein geeigneter Dienst einschließlich Auftragsverarbeitungsvertrag, Speicherort und Löschregeln eingerichtet wurde. Digitale Übergabequittungen können Namen, Zeitpunkt und eine ausdrückliche Namensbestätigung enthalten und dienen dem Leistungsnachweis.

7. Karten- und externe Dienste

Adressdaten werden nicht automatisch an Google Maps übertragen. Erst ein bewusst ausgelöster Routenaufruf öffnet den externen Kartendienst. Die monatliche Prüfung von Behördenquellen erkennt lediglich Änderungen an öffentlich zugänglichen Seiten; Öffnungszeiten werden nicht ungeprüft automatisch ersetzt.

8. Speicherdauer und Schutz

Wir löschen Daten, wenn der Zweck entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Buchungsbelege können insbesondere acht Jahre, Bücher, Abschlüsse und erforderliche Organisationsunterlagen zehn Jahre sowie Handels- oder Geschäftsbriefe und sonstige steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren sein. Die konkrete Einordnung erfolgt nach Dokumentzweck; eine laufende Prüfung oder ein Rechtsstreit kann eine zusätzliche Löschsperre erfordern. Nach Fristablauf sieht das System eine begründete Freigabe durch zwei verschiedene berechtigte Benutzer vor. Portalzugänge sind zeitlich begrenzt und widerrufbar. Backups, Uploads und interne Protokolle sind nicht öffentlich erreichbar. Zugriffe werden rollenbezogen beschränkt und sicherheitsrelevante Aktionen protokolliert.

9. Integritäts- und Vertrauensdienste

Zur Erkennung nachträglicher Veränderungen werden Prüfsummen und eine verkettete Ereignishistorie verarbeitet. Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel wird nur eingesetzt, wenn ein zugelassener Vertrauensdiensteanbieter vertraglich und technisch angebunden wurde. Anbieter, Verarbeitungsort, Rechtsgrundlage und gegebenenfalls Datenübermittlungen sind vor Aktivierung in dieser Erklärung zu ergänzen.

10. Rechte betroffener Personen

Sie haben nach Maßgabe der DSGVO Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Zuständig ist insbesondere das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach.

11. Pflicht zur Bereitstellung

Ohne die für den jeweiligen Zulassungsauftrag erforderlichen Angaben kann die beauftragte Leistung gegebenenfalls nicht durchgeführt werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling findet nicht statt.

Vor dem Echtbetrieb: Hosting-Anbieter, konkrete Aufbewahrungsfristen, eingesetzte Auftragsverarbeiter, OCR-Anbieter und tatsächliche Übertragungswege müssen mit dem realen Betrieb abgeglichen werden.